Häufig gestellte
Fragen
-
Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig kieferorthopädisch beraten zu lassen. Auf die Frage nach dem idealen Beginn einer Behandlung gibt es keine allgemein gültige Antwort. In einigen Fällen ist ein früher Behandlungszeitpunkt sinnvoll, um eine später nur noch deutlich schwieriger oder nicht mehr zu korrigierende Zahn- oder Kieferfehlstellung zu vermeiden. In vielen Fällen ist ein Behandlungsbeginn während des Seitenzahnwechsels (etwa 9. – 12. Lebensjahr) sinnvoll, da ab diesem Zeitpunkt die Wachstumsphase des Kindes optimal für die Korrektur der Fehlstellung ausgenutzt werden kann. Prinzipiell sollte behandelt werden, sobald durch die Fehlstellung der Zähne oder eine Fehlfunktion der umgebenden Muskulatur (Zunge, Lippen etc.) die natürliche Gebissentwicklung beeinträchtigt ist. Nach Abschluss des Zahnwechsels und auch des Wachstums ist die Korrektur einer Zahn- und Kieferfehlstellung meistens noch möglich, jedoch deutlich aufwändiger.
-
Wie lange eine Behandlung dauert, ist individuell sehr unterschiedlich:
Bei der Bewegung weniger Zähne ist ein zeitnahes Behandlungsende nach Monaten möglich. Komplexe kieferorthopädische Fragestellungen brauchen länger (Jahre). Bei Behandlungen im Kinder- und Jugendalter mit Wachstumsbeeinflussung sind wachstumsbeeinflussende Behandlungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum sinnvoll. -
Beim ersten Termin unterhalten wir uns als erstes über den Grund für den Besuch in unserer Praxis. Danach folgt eine gründliche Untersuchung und anschließend stellt Frau Dr. Stockebrand/Herr Dr. Rehkugler die Diagnose dar und erklärt nötige oder mögliche Behandlungsschritte und nennt mögliche Alternativen.
-
Die Kontrolltermine können in Ihren Abständen variieren, sind aber meist alle vier bis acht Wochen.
-
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel den Großteil der Behandlungskosten, sofern eine medizinische Indikation für die Behandlung vorliegt. Um eine Behandlung nach aktuellstem medizinischem Standard sicherzustellen, können optional bestimmte ergänzende Leistungen (z.B. selbstligierende Brackets, zahnfarbene Brackets, hochflexible Bögen, etc.) zusätzlich gewählt werden.
-
Dies lässt sich pauschal nicht sagen, da der jeweilige Tarif der PKV für die Höhe der Kostenübernahme bei einer kieferorthopädischen Behandlung entscheidend ist. Gerne beraten wir Sie bei unserem Erstgespräch zu diesem Thema.
-
In unserer Praxis können Sie Ihre Behandlungskosten in zinsfreien Raten begleichen.
-
Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig kieferorthopädisch beraten zu lassen. Auf die Frage nach dem idealen Beginn einer Behandlung gibt es keine allgemein gültige Antwort. In einigen Fällen ist ein früher Behandlungszeitpunkt sinnvoll, um eine später nur noch deutlich schwieriger oder nicht mehr zu korrigierende Zahn- oder Kieferfehlstellung zu vermeiden. In vielen Fällen ist ein Behandlungsbeginn während des Seitenzahnwechsels (etwa 9. – 12. Lebensjahr) sinnvoll, da ab diesem Zeitpunkt die Wachstumsphase des Kindes optimal für die Korrektur der Fehlstellung ausgenutzt werden kann. Prinzipiell sollte behandelt werden, sobald durch die Fehlstellung der Zähne oder eine Fehlfunktion der umgebenden Muskulatur (Zunge, Lippen etc.) die natürliche Gebissentwicklung beeinträchtigt ist. Nach Abschluss des Zahnwechsels und auch des Wachstums ist die Korrektur einer Zahn- und Kieferfehlstellung meistens noch möglich, jedoch deutlich aufwändiger.
-
Wie lange eine Behandlung dauert, ist individuell sehr unterschiedlich:
Bei der Bewegung weniger Zähne ist ein zeitnahes Behandlungsende nach Monaten möglich. Komplexe kieferorthopädische Fragestellungen brauchen länger (Jahre). Bei Behandlungen im Kinder- und Jugendalter mit Wachstumsbeeinflussung sind wachstumsbeeinflussende Behandlungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum sinnvoll. -
Beim ersten Termin unterhalten wir uns als erstes über den Grund für den Besuch in unserer Praxis. Danach folgt eine gründliche Untersuchung und anschließend stellt Frau Dr. Stockebrand/Herr Dr. Rehkugler die Diagnose dar und erklärt nötige oder mögliche Behandlungsschritte und nennt mögliche Alternativen.
-
Die Kontrolltermine können in Ihren Abständen variieren, sind aber meist alle vier bis acht Wochen.
-
die Behandlung für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen?
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel den Großteil der Behandlungskosten, sofern eine medizinische Indikation für die Behandlung vorliegt. Um eine Behandlung nach aktuellstem medizinischem Standard sicherzustellen, können optional bestimmte ergänzende Leistungen (z.B. selbstligierende Brackets, zahnfarbene Brackets, hochflexible Bögen, etc.) zusätzlich gewählt werden.
-
für eine kieferorthopädische Behandlung?
Dies lässt sich pauschal nicht sagen, da der jeweilige Tarif der PKV für die Höhe der Kostenübernahme bei einer kieferorthopädischen Behandlung entscheidend ist. Gerne beraten wir Sie bei unserem Erstgespräch zu diesem Thema. -
In unserer Praxis können Sie Ihre Behandlungskosten in zinsfreien Raten begleichen.